Dienstleistungen

Sie benötigen einen Sachverständigen im Bereich der Elektrotechnik, dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir bieten Ihnen deutschlandweit folgende Leistungen an:

Privat- , Versicherungs- & Gerichtsgutachten

Der Sachverständige trifft in seinem Gutachten, allgemeingültige Aussagen über den ihm dargelegten Sachverhalt. Als BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger verfügen wir über besondere Fachkunde und Erfahrungen im Bereich der Elektrotechnik.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Sachverständigen-stellungnahmen

Sie benötigen kein Gutachten würden aber gerne eine Stellungnahme zu einem elektrotechnischen Sachverhalt erhalten, dann zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Konfliktlösungen (Schiedsgutachten)

Um eine außergerichtliche bindende Einigung zu erzielen, bieten wir Ihnen eine unabhängige neutrale Unterstützung als so genanntes Schiedsgutachten an.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Als Sachverständiger prüfen wir in Absprache mit Ihnen die Umsetzung und Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Begutachtung und Abnahme von elektrischen Anlagen

Sie möchten den Zustand Ihrer elektrischen Anlage (beinhaltend Verkaufsstätten) gerne durch einen sachkundigen begutachten lassen, dann zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Prüfungen von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln

  • Prüfung von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln nach DIN VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3
  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die alleinige Verantwortung des Unternehmers für den Arbeits- & Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Neben der Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Betrieb, legen Sie geeignete Schutzmaßnahmen fest und übertragen Unternehmerpflichten an zuverlässige und fachkundige Personen. Die Delegation von Unternehmerpflichten entbindet den Unternehmer nicht von seiner Kontrollverpflichtung, daher ist es im Interesse aller, die fachkundigen Führungskräfte rechtsicher in die Unternehmerverantwortung einzubinden.


Ein Versäumnis der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten, stellt ein Organisationsverschulden nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar, ein Tatbestand der weitreichende straf- & haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Unternehmer haben kan

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Beratung für bevorstehende Elektroinstallationen

Sie planen elektrotechnische Installationsarbeiten durchführen zu lassen und Ihnen fehlt die notwendige Sachkunde, dann unterstützen wir Sie gerne mir unserem Know How.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!